19th May 2012

Tino geht ins Kino – andere Länder, andere Sitten

Posted by Tino Socaly on Oktober-12-2006 Add Comments

Tino geht ins Kino
Damit das Reviewnator-Team nicht gleich den Staatsanwalt am Hacken kleben hat, muss zu Beginn der heutigen Kolumne ein Statement sein. Liebe Jugendschützer und Verfechter des deutschen Rechtes, die Sie gerade diese Zeilen lesen: Zwar werden nachfolgend einige indizierte oder sogar beschlagnahmte Filme genannt, dies dient jedoch rein journalistischen Zwecken und ist in keiner Weise als Werbung für die betreffenden Werke zu verstehen!

Nachdem wir das geklärt hätten… suchte mich neulich ein nostalgischer Anfall heim. Aus sich meiner Erinnerung entziehenden Gründen schoss mir urplötzlich ein Film durchs Gehirn, nämlich „Buried Alive“, die TV-Produktion mit Tim Matheson und der wie immer starken Jennifer Jason Leigh. Ich erinnerte mich daran, diese Geschichte eines Mannes, welcher von seiner Gattin lebendig begraben wird, sich aber ausbuddelt und grausame Rache nimmt, als ziemlich spannend empfunden zu haben. Folgerichtig begab ich mich zwecks Komplettierung der DVD-Sammlung auf die Suche, allerdings ohne Erfolg. Was für die vorliegende Kolumne allerdings zählt, ist die Altersfreigabe. Im Produktionsland USA gab es ein PG-13, ergo dürfen den Streifen 13jährige ganz legal sehen, Jüngere immerhin in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen. Unsere gute alte FSK sah das anders und vergab ein „ab 18“-Siegel. Um ganz sicher zu gehen, folgte später noch die Indizierung des Videos. Hmmm… Wieso, weshalb, warum? Keiner weiß es.

Nun geht die FSK bekanntlich hin und wieder sowieso seltsame Wege. Klassische Beispiele wären zum Beispiel „Wrong Turn“ oder „Creep“ – ab 16?! Neueren Datums ist unter anderem die Jugendfreigabe für „Running Scared“. Dafür kommen andere, manchmal deutlich unblutigere und sogar wesentlich intelligentere Filme nicht ungeschnitten auf den deutschen Markt. Man denke stellvertretend an das „Battle Royale“-Theater, welches zumindest auf anderen juristischen Wegen ein Ende fand. Eine klare Linie scheint es irgendwie nicht zu geben.

Doch sind wir damit allein? Nein. Das Chaos regiert. Schauen wir spaßeshalber mal zu den amerikanischen Kollegen. In Sachen Gewalt nicht ganz so empfindlich wie die hiesige Zensur, trifft auch dort der Jugendschutzapparat häufig seltsame Entscheidungen. Auftritt „Weather Man“! Weil dort einige Male das böse, böse F-Wort Verwendung findet, bekommt der völlig harmlose Streifen (in Deutschland „freigegeben ab 6 Jahren“) ein R-Rating und rangiert damit theoretisch auf dem gleichen Niveau wie beispielsweise das allerlei Verstümmelungen, Amputationen, Kopfschüsse und ähnliches auffahrende „Texas Chainsaw Massacre“-Remake aus dem Jahr 2003. Auch Spanien hielt es für angebracht, den Wetterfrosch mit einem 18er-Bann zu belegen. Dafür dürfen sich dort schon 13jährige völlig legal Filmgenüssen wie „Freitag der 13. VI – Jason lebt“ hingeben. Fluchen? Oh Gott! Abschlachten? Okay!

Übrigens hätten wir mit dem letztgenannten (Mach-)Werk auch gleich den Bogen zum cineastischen Füllhorn Frankreich geschlagen. Eher für anspruchsvolle Kost bekannt, sieht man dort gleichzeitig alles nicht gar so eng. Deshalb ist die in Deutschland teilweise beschlagnahmte „Freitag der 13.“-Serie bei den französischen Kollegen bis auf wenige Ausnahmen mal eben ab 12 Jahren freigegeben. Gleiches gilt unter anderem auch für „Starship Troopers“… Ganz liberal lebt es sich für den Filmfreund in den Niederlanden. „Ab 16“ stellt die höchstmögliche Freigabe überhaupt dar, Pornographie wird nicht extra bewertet. Heißt: Wer als Holländer das 16. Lebensjahr vollendet hat, besitzt komplette Narrenfreiheit, zumindest cineastisch gesehen. Ein (Alb-)Traum?

Dagegen haben Japaner wieder vollkommen andere Gesetze – wie wäre es übrigens diesbezüglich mit einer „Lost in Translation“-Kolumne, liebe Kollegin Jeannine?! Man kann es wunderbar am Beispiel „Oxen Split Torturing“ erklären. Wie der Titel schon subtil andeutet, geht es in diesem… nun ja… Film hauptsächlich um die graphische, explizite Abbildung diversester Foltermethoden, welche oftmals natürlich auch zum Tode führen. Mittendrin wird, ganz dem Titel verhaftet, exemplarisch eine junge Frau zwischen zwei Rinder gebunden und zerfetzt. Wer jetzt fragt: Ja, ich habe das Ding im Rahmen einer wissenschaftlichen Abhandlung zum Thema „Gewalt in den Medien“ gesehen, und es war keine Freude. Zurück zum Thema: Zwischendrin gibt es noch ein paar Softsexszenen. Und hier geschieht das Bizarre! Sobald nämlich auch nur der Hauch einer weiblichen Brust oder ein Hintern zu sehen sein könnten, wird das Bild verpixelt. Sprich: Explizite Tötungen sind völlig in Ordnung, nackte Haut dagegen pfui. Hmmmmm… Und da wundere sich noch mal jemand über die Methoden der FSK.

Kopfschüttelnd verbleibt im Dschungel der Altersfreigaben aller Herren Länder

Tino

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