Jugendschutz wird, wie man weiß, in deutschen Landen ja besonders ernst genommen, weswegen viele Filme der härteren Gangart nicht ungeschnitten erscheinen oder bei ihrer späteren DVD-Auswertung noch höheren Freigaben unterliegen.
Besonders die SAW-Reihe hat immer wieder damit zu kämpfen, im Kino noch „ab 18“ zu sein, auf DVD dann aber keine Freigabe seitens der FSK zu bekommen, andere Beispiele wären unter anderem „Crank 2“ oder „Planet Terror“. Begründet wird dies in schöner Regelmäßigkeit damit, dass Lichtspielhäuser bessere Möglichkeiten hätten zu prüfen, ob tatsächlich nur volljährige Zuschauer im betreffenden Kinosaal sitzen. Über den (Un-)Sinn solcher Argumentation lässt sich trefflich streiten, aber das soll nicht hier und jetzt geschehen.

Vielmehr sei darauf aufmerksam gemacht, dass es scheinbar auch anders geht, sinnigerweise in erster Linie bei verlängerten Fassungen. So kam Ende Mai der Action-Thriller „Zwölf Runden“ in die deutschen Kinos und erhielt eine Freigabe „ab 16“. Bei der DVD-Auswertung als „Extreme Cut“, welcher ungefähr zwei Minuten mehr Material enthält, gab sich die FSK dagegen mit einer Einstufung „ab 12“ zufrieden …

Ganz ähnlich erging es dem Soft-Horrorstreifen „Jennifer’s Body“ (zur Kritik auf PASSTHESTYLE.COM). Für seine Kinoauswertung wurde der Megan-Fox-Heuler nicht nur mit dem „Keine Jugendfreigabe“-Siegel bedacht, sondern erhielt auch den Zusatz „nicht feiertagsfrei“. Was laut FSK folgendes bedeutet: „Neben den Altersfreigaben entscheidet die FSK auch über die Eignung von Filmen für die Vorführung an Feiertagen. Nach Art. 140 des Grundgesetzes sind die Sonntage und christlichen Feiertage gesetzlich geschützt. Besonderen Rechtsschutz genießen die ’stillen’ Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag. Nicht freigegeben für die stillen Feiertage werden Filme, die dem Charakter dieser Feiertage so sehr widersprechen, dass eine Verletzung des religiösen und sittlichen Empfindens zu befürchten ist.“ Bedeutet also: „Jennifer’s Body“ wurde als dermaßen religiös und sittlich verletzend empfunden, dass eine obige Freigabe (in Verbindung mit der „Keine Jugendfreigabe“-Plakette die höchste für Kinofilme) gerechtfertigt schien. Das ließ für eine Auswertung auf DVD ganz Übles befürchten, zumal hier erneut eine Extended Version zur Prüfung vorlag, etwa fünf Minuten länger als die Kinofassung. Aber schau einer an – die FSK urteilte überraschend und verpasste dieser ein „ab 16“-Siegel. Frage dazu: Läuft ein Prüftermin bei der FSK ungefähr so ab, wie nachfolgend theoretisch geschildert?
„Hallo, Fred!“
„Moin, Waldemar!“
„Was steht denn heute an?“
„Öhm… muss mal schauen… „Jennifer’s Body“ in der verlängerten Version.“
„Worum geht’s da?“
„Irgendeine Highschool-Tussi, die ihre Mitschüler umbringt.“
„Ach so, das. Lief der nicht ohne Jugendfreigabe im Kino?“
„Jepp.“
„Und wieso?“
„Keine Ahnung, frag’ Ursula, die hat das entschieden.“
„Ursula? Alles klar… Habe übrigens gehört, das Jennifer-Dingsbums soll nich’ so doll sein. Wollen wir uns den echt geben, vielleicht isser ja besser in der Langfassung?“
„Ach, nö.“
„Okay, dann zieh’ mal eine von den Freigabe-Karten. (Pause) Und, was isses?“
„Ab 6.“
„Geht nicht, zieh’ noch mal. (Pause) Und?“
„Ab 16.“
„Passt.“

Ganz absurd wird es schließlich, wenn man bedenkt, dass die vom Verleih kurze Zeit später eingereichte Kinofassung unverändert „Keine Jugendfreigabe“ bekam. Das wirft weitere Fragen auf: Haben die erweiterten oder neuen Szenen so hohen pädagogischen Wert, dass jetzt auch jüngere Zuschauer das Werk anders wahrnehmen können? Sitzen in den FSK-Gremien wirklich Leute wie die fiktive Ursula, welche nach eigenem Ermessen und ohne Rücksicht auf Verluste bemessen? Spielt man in den Räumen der Jugendschützer tatsächlich gern mal Lotto?
Wir wissen es nicht, aber als nette Leute nehmen wir einfach an, es hat alles seine Richtigkeit in der Form, dass sogar Jugendschützer Menschen sind und manchmal seltsame Entscheidungen treffen dürfen. Oder?
Der Tino
Weitere Infos:
Filmkritik zu “Jennifer’s Body” auf PASSTHESTYLE.COM
Freigabedokument Kinofilm “Jennifer’s Body”
Freigabedokument Extended Version “Jennifer’s Body”
Freigabedokument Kinofassung auf DVD “Jennifer’s Body”











Jugendfreigaben: Willkür oder Kalkül? Die Kolumne: http://passthestyle.com/2009/12/jugendfreigaben-willkuer-oder-kalkuel/